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Apple Music, iTunes Match und die DRM-Thematik

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Apple Music ist da, die Konfusion hält an. Aktuelles Streitthema ist die neue iCloud-Mediathek und das Versehen von Cloud-Titeln mit DRM-Schutz (DRM = Digital Rights Management = Kopierschutz). Ich habe mich zu diesem Thema bewusst bislang zurückgehalten, da es weder eine offizielle Stellungnahme von Seiten Apples gibt, noch sonst irgendeine Klarheit zu dem Thema herrscht. Inzwischen glaube ich jedoch, mir ein einigermaßen klares Bild von der Situation gemacht zu haben und möchte daher kurz darauf eingehen. Aufgebracht wurde das Thema von den Kollegen von The Verge, wo man festgestellt hat, das aus der iCloud-Mediathek heruntergeladene Inhalte mit Apples Fairplay-DRM versehen sind. Dabei ist zunächst anzumerken, dass die iCloud-Mediathek quasi der Nachfolger von iTunes Match ist, der die Streaming-Funktionalität von Apple Music beinhaltet. iTunes Match existiert dabei zum jährlichen Abopreis von € 25,- auch weiterhin. Hat man ein solches Abo abgeschlossen und plant dieses auch weiterhin zu betreiben, kann man sich schon jetzt entspannt zurücklehnen. Dann ist das DRM-Thema nämlich schon vom Tisch. Alle aus der der neuen iCloud-Mediathek heruntergeladenen Titel sind in diesem Fall auch weiterhin DRM-frei.

War man bislang allerdings kein Kunde von iTunes Match und hat in den Einstellungen von iOS 8.4 bzw. iTunes 12.2 die iCloud-Mediathek aktiviert, sollte man es sich zweimal überlegen, ob man lokal gespeicherte Titel in der Annahme löscht, sie ja anschließend ohnehin wieder aus der Cloud herunterladen zu können. In diesem Fall sind die geladenen Titel nämlich mit einem DRM-Schutz versehen, der das Abspielen verhindert, sollte man sein Apple Music Abonnement irgendwann einmal kündigen. Betroffen sind hiervon alle Titel, die man irgendwann einmal von einer CD gerippt oder aus sonst irgendeiner Quelle bezogen hat. Werden diese in die iCloud-Mediathek synchronisiert, anschließend aus der lokalen Mediathek gelöscht und dann wieder aus der iCloud-Mediathek heruntergeladen, beinhalten sie den DRM-Schutz.

Grundsätzlich halte ich dies für vollkommen legitim, wie auch normal. Schließlich wurde iTunes Match mit seiner jährlichen Gebühr explizit dafür geschaffen, um Musik, die nicht aus dem iTunes Store stammt, quasi in legal erworbene Titel umzuwandeln und diese anschließend ohne DRM zu nutzen. Ist man nun Apple Music Kunde ohne iTunes Match Abonnement, hat man dieses Privileg auch nicht erworben. Einzig: Apple hätte dies definitiv offensiv kommunizieren müssen!

Die Kollegen von iMore haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und in drei wesentliche Tipps zusammengeschrieben.

  1. Möchte man alle seine Titel weiterhin DRM-frei und auch über die iCloud-Mediathek verwenden, benötigt man sowohl ein iTunes Match, als auch ein Apple Music Abonnement.
  2. Ist man nicht im Besitz eines iTunes Match Abonnements, sollte man die iCloud Mediathek in den Einstellungen gar nicht erst aktivieren und Apple Music als reinen Streaming-Dienst und für die Radiostationen nutzen.
  3. Nutzt man Apple Music überhaupt nicht, ist man ohnehin nicht betroffen

Was aber, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und man bereits die iCloud-Mediathek aktiviert hat? Auch in diesem Fall gibt es eine Lösung - zumindest am Computer. Hier navigiert man in den Ordner "Musik > iTunes > Previous iTunes Libraries" und schaut dort nach der letzten .ITL-Datei (iTunes Library) vor der Umstellung auf Apple Music und das Aktivieren der iCloud-Mediathek. Ist man nicht mehr im Besitz dieser Datei, hat man hoffentlich irgendwo noch ein Backup, aus dem man sie wiederherstellen kann. Diese Datei kopiert man dann in das iTunes-Verzeichnis. Die aktuell verwendete .ITL-Datei benennt man nun in irgendetwas anderes um und ändert den Namen der alten Datei in "iTunes Library.itl". Öffnet man anschließend iTunes wieder, sollte alles wie vorher sein. Vom anschließenden Aktivieren der iCloud-Mediathek sollte man dann aber absehen.


In einem weiteren Artikel gehen die Kollegen noch einmal explizit darauf ein, in welchem Fall Musik mit dem DRM versehen wird und wann nicht und beziehen dies auch auf den Status der Titel in der iTunes-Mediathek. Um dies auf dem eigenen Rechner zu testen, empfiehlt es sich, die Spalte "iCloud-Status" in iTunes einblenden zu lassen. Hier findet man anschließend alle für die Überprüfung benötigten Informationen. Um den Status einzublenden geht man in iTunes in die Ansicht "Meine Musik" und klickt in der Menüleiste anschließend auf "Darstellung > Darstellungsoptionen". Im Anschließenden Fenster wählt man dann das Dropdown "Spaltenanzeige" und aktiviert hier "iCloud-Download" und "iCloud-Status".

Status: Übertragen

Dieser Status bedeutet, man verwendet iTunes Match oder Apple Music oder beides. Apple hat diese Titel auf seine Server hochgeladen und man kann sie jederzeit erneut herunterladen. Tut man dies, ehe man sein iTunes Match oder Apple Music Abonnement beendet, lassen sich die Songs auch künftig DRM-frei weiternutzen.

Status: Gefunden

Dieser Status bedeutet, man verwendet iTunes Match oder iTunes Match und Apple Music zusammen. Apple hat diese Titel auf seine Server hochgeladen und man kann sie jederzeit erneut herunterladen. Tut man dies, ehe man sein iTunes Match Abonnement beendet, lassen sich die Songs auch künftig DRM-frei weiternutzen.

Status: Käufe

Diese Titel hat man DRM-frei im iTunes Store erworben. Unabhängig von iTunes Match und Apple Music gehören einem diese Titel und man kann sie auch künftig DRM-frei weiternutzen.

Status: Apple Music

Dieser Status bedeutet, man verwendet Apple Music ohne gleichzeitiges Abonnement für iTunes Match und hat einen Titel aus dem iTunes-Katalog für die Offline-Verwendung im Rahmen von Apple Music heruntergeladen. Hat man zudem die iCloud-Mediathek aktiviert, werden von CD gerippte oder anderweitig bezogene Titel so angezeigt, wenn man sie lokal gelöscht und anschließend wieder aus der iCloud-Mediathek heruntergeladen hat. Diese Songs sind mit Apples Fariplay-DRM versehen, was bedeutet, dass man sie nicht mehr nutzen kann, wenn man sein Apple Music Abonnement kündigt. Hiervon nicht betroffen sind selbstverständlich alle Songs, die man lokal auf seiner Festplatte behalten hat - es geht nur um die nach einem Löschvorgang erneut heruntergeladenen Titel.


Selbstverständlich bleibt abzuwarten, ob und wann sich Apple zu dem Thema einmal offiziell äußert. Aus meiner Sicht ist dies bereits mehr als überfällig, bedenkt man, wie groß die Konfusion und die Verbreitung von gefährlichem Halbwissen zu dem Thema im Internet bereits ist.

Anschließend daher die wesentlichen Erkenntnisse zum Thema Apple Music und DRM noch einmal zusammengefasst:

  1. Besitzt man sowohl ein iTunes Match, als auch ein Apple Music Abonnement, braucht man sich um DRM keine Sorgen machen und kann lokal gelöschte und erneut aus der iCloud-Mediathek heruntergeladene Songs auch nach Beendigung der Abos weiternutzen.
  2. Nutzt man die iCloud-Mediathek mit Apple Music und ohne iTunes Match, sind alle lokal gelöschten und erneut aus der iCloud-Mediathek heruntergeladenen Songs mit DRM versehen und nach Beendigung des Apple Music Abos nicht mehr nutzbar.
  3. Lokal gespeicherte und aus dem iTunes Store erworbene Songs sind generell nicht betroffen.
  4. Hat man die iCloud-Mediathek nicht aktiviert, ist man von der Thematik ebenfalls nicht betroffen.

Die Kombination aus iTunes Match und Apple Music ist aus meiner Sicht also ideal, wenn auch natürlich teurer als Apple Music allein. Eventuell liefert Apple noch ein Kombiangebot für beide Dienste zusammen nach. Wünschenswert wäre in jedem Fall eine deutlich klarere Kommunikation aus Cupertino.


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