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NSA: Datensammlungen über Apps, Zugeständnisse der US-Regierung

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Edward Snowden und seine Enthüllungen über Abhöraktionen und Datensammlungen der US-Geheimdienstbehörden werden uns wohl auch noch in diesem Jahr weiter beschäftigen. Aktuell macht ein neuer Bericht des Guardian die Runde, wonach auch Nutzer-Daten aus Smartphone-Apps abgegriffen werden. Dabei macht sich die NSA vor allem die oftmals unzureichende oder gar nicht vorhandene Verschlüsselung von über das Internet übertragenen Daten zunutze. Hierdurch ist es auch nicht notwendig, Apps oder Betriebssysteme zu manipulieren oder auf Server zuzugreifen. Der bloße Datentransfer wird mitgeschnitten. Prinzipiell also nichts, was nicht auch schon vorher bekannt war. Interessant ist aber, dass dabei offenbar vor allem der Datenverkehr aus Anfragen über die Google Maps-App von großem Interesse für die Geheimdienste ist. Das zugehörige Dokument stammt aus dem Jahr 2008, so dass nicht klar ist, ob dem heute noch immer so ist, oder ob Google hier inzwischen nachgebessert hat. Auch Apples mit iOS 6 eingeführte Karten-App wird nicht erwähnt. Neben den Anfragen über die Maps-App interessieren sich die Datensammler auch für Fotos, die auf soziale Netzwerke hochgeladen werden, sowie für Daten, die von beliebten AppStore-Spielen übertragen werden. Als eines der Beispiele wird dabei Angry Birds genannt. Deren Entwickler Rovio hat sich inzwischen in einem Blogbeitrag zu Wort gemeldet und jede Zusammenarbeit mit den Geheimdienstbehörden bestritten. Stattdessen seien vermutlich Werbeeinblendungen von Drittanbietern das genutzte Datenleck.

Neben diesen eher negativen Schlagzeilen gibt es aus den USA aber auch zumindest halbwegs erfreuliche Nachrichten. Dort hat sich das Justizministerium mit verschiedenen Technologieunternehmen, darunter Apple, darauf geeinigt, dass diese künftig etwas detailliertere Auskunft geben dürfen, wie oft Behörden Nutzerdaten angefragt haben und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht. Dennoch bleiben auch künftig die meisten Details verborgen. Zudem müssen sich die Unternehmen zwischen zwei Varianten der Veröffentlichung entscheiden. Entweder dürfen sie die Gesamtzahl aller Anfragen in 250er Schritten veröffentlichen (zuvor waren es 1.000er Schritte) oder darlegen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Anfragen beruhen. Zudem dürfen die Unternehmen offenlegen, wonach die Behörden gefragt haben. Dabei kann es sich um E-Mail-Adressen, Nutzernamen oder IP-Adressen handeln. Alle Daten dürfen jedoch nur mit einer mindestens sechsmonatigen Verzögerung veröffentlicht werden.

Als eines der ersten Unternehmen hat Apple in der vergangenen Nacht neue Zahlen veröffentlicht. Demnach erhilt man in Cupertino im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2013 weniger als 249 Anfragen mit Bezug zur nationalen Sicherheit. Insgesamt gab es 927 Behördenanfragen, von denen Apple in 102 Fällen Einspruch gegen die Herausgabe von Daten einlegte. In 747 Fällen war man gezwungen, Nutzerdaten an die Behörden zu übermitteln.

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