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Telekom-Pläne: Landgericht Köln verhindert Drosselung von DSL-Flatrates

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Anfang des Jahres sorgte die Telekom mit der Veröffentlichung von Plänen für Aufsehen, wonach man plant, ab 2016 DSL-Verbindungen nach dem Erreichen einer gewissen Datenmenge in der Geschwindigkeit zu drosseln. Diese Pläne sorgten für reichlich Unmut bei Kunden und Internetaktivisten. Selbst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schaltete sich ein und mahnte die Telekom wegen ihrer Pläne ab. Die Telekom reagierte auf die Kritik und verkündete schließlich, dass die Geschwindigkeit nicht auf die ursprünglich geplanten 384 Kbit/s, sondern auf 2 MBit/s drosseln werde, womit eine Grundversorgung für den normalen Nutzer nach wie vor gegeben wäre.

Nun allerdings hat sich das Kölner Landgericht eingeschaltet und in einem Urteil zu dem Thema verkündet, dass Kunden mit dem Begriff "Flatrate" nicht ein bestimmtes Datenkontingent, sondern für einen Festpreis eine bestimmte, erworbene Geschwindigkeit verbindet. Dies träfe auch nach wie vor bei einer Drosselung auf 2 Mbit/s zu. Damit stimmt das Gericht in weiten Teilen der Argumentation der Verbraucherzentrale NRW zu

Dieses Urteil könnte damit auch Signalwirkung haben. Unter Umständen wird sich die Tarifstruktur bei den deutschen DSL-Verträgen hierdurch dahingehend ändern, als dass künftig wieder mehr Volumentarife und Flatrates nur im höherpreisigen Segment angeboten werden. Inwieweit sich dies auch auf Smartphone-Verträge auswirkt, muss sicherlich abgewartet werden. Hier ist die Drosselung der Geschwindigkeit, trotz der Verwendung des Begriffs "Flatrate" nach wie vor gang und gäbe.


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