Der EU-Gerichtshof hatte jüngst ein Datenschutzrecht-Urteil erlassen, bei dem festgelegt wird, dass Internetlinks von Web-Diensten gelöscht werden müssen, wenn durch sie das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt wird. In diesem Zusammenhang habe jeder Nutzer das Recht, die Löschung seiner personenbezogenen Informationen zu verlangen. Diesem müssen die jeweiligen Dienstleister dann auch entsprechen. Dabei geht es wohlgemerkt lediglich um die Löschung der Verlinkung und zwar auch dann, wenn die verlinkte Webseite die Informationen weiterhin enthält. Diesem Urteil hat Google nun Rechnung getragen und ein Formular veröffentlicht, über das Nutzer nun die Löschung von Links zu personenbezogenen Informationen einfordern können. Macht man hiervon Gebrauch, verspricht Google, jede Anfrage individuell zu prüfen und dann zu entscheiden, ob der Link tatsächlich gelöscht wird, oder ob dies im Widerspruch zum Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe steht.
Möchte man von dem Angebot bei Google Gebrauch machen, werden in dem Formular verschiedene Informationen abgefragt:
- Das Ursprungsland der verlinkten Webseite.
- Informationen zum Antragsteller.
- E-Mail-Adresse des Antragstellers.
- Die zu löschenden Verlinkungen.
- Eine Begründung für jede Löschanfrage.
- Scan des Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises.
- Bestätigung durch erneute Eingabe des Namens.
Google betont, dass das aktuell verfügbare Formular lediglich eine Übergangslösung darstelle und das Verfahren in Zukunft noch verbessert werden soll.