Seit einiger Zeit schon sorgt der private Fahrdienstanbieter Uber für diverse Kontroversen, vor allem hierzulande, in Deutschland. Per Uber-App (kostenlos im AppStore) lassen sich bei Uber privat registrierte Fahrer bestellen, die den Nutzer dann innerhalb weniger Minuten abholt und zu seinem gewünschten Ziel bringt. Hierzu kann man innerhalb der App sehen, welche registrierten Fahrer sich in der Nähe befinden und den gewünschten Fahrer auswählen. In der Regel funktioniert dies vor allem in größeren Städten erstaunlich gut, kommt ohne längere Wartezeiten aus und ist in der Regel auch noch deutlich günstiger als ein reguläres Taxi. Der Haken daran: Der Kunde hat gegenüber dem Fahrer keine Handhabe hinsichtlich Versicherung oder sonstigen Dingen, die passieren können, wenn man zu Fremden ins Auto steigt. Als Fahrer registrieren kann sich jeder Autohalter, der einen PKW bewegen darf und dessen Fahrzeug versichert ist.
Zudem benötigen die Uber-Fahrer nicht die für Taxifahrer obligatorischen Lizenzen und Konzessionen, um Fahrgäste zu befördern. Bereits vor einiger Zeit haben folgerichtig verschiedene deutsche Taxi-Verbände gegen Uber geklagt. Während dies in verschiedenen deutsche Großstädten bereits zu einstweiligen Verfügungen und Verboten geführt hat, hat das Landgericht Frankfurt jetzt ein überregionales Urteil gefällt und eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Uber nun deutschlandweit verbietet, private Fahrer an Kunden zu vermitteln. Im Falle eines Verstoßes würde pro Fahrt ein Bußgeld in Höhe von bis zu € 250.000,- oder sogar Beugehaft fällig. In der Begründung wird vor allem das Personenbeförderungsgesetz ins Feld geführt. Uber hat bereits angekündigt, dass man gegen das Urteil Revision einlegen wird.